TSG: Informationen zur außerordentlichen JHV vom 22.11.2023

Liebe Mitglieder,

Wir hatten bereits im November 2023 eine außerordentliche Mitgliederversammlung.

Diese außerordentliche Mitgliederversammlung wurde notwendig, um über zwei wesentliche Punkte, einmal über die Satzungsneufassung und zweites über eine Beitragsanpassung/Erhöhung, zu informieren und abzustimmen.

Einige Mitglieder die bei der außerordentlichen Jahreshauptversammlung nicht dabei sein konnten haben im Nachgang der JHV nachgefragt was konkret beschlossen wurde. Daher möchten wir euch über die außerordentliche JHV informieren und euch die beiden Punkte hier auf der Homepage vorstellen.

 

Auszug aus dem Protokoll der JHV:

Beitragsanpassung

Die 1. Vorsitzende führt aus, dass die Mitgliedsbeiträge im Verein das wirtschaftliche Fundament bilden. Sie sind die zentrale Einnahmequelle, damit die laufenden Kosten gedeckt werden können.

Die Ansprüche an einen Verein sind gestiegen. Er wird immer mehr als Dienstleister gesehen. Die Erwartungen der Mitglieder steigen, Trainer müssen weiterqualifiziert werden und Geräte müssen ersetzt bzw. beschafft werden und das alles bei massiv verringerten Zuschüssen.

Hinzu kommt, dass in den letzten 4 Jahren die Inflation gestiegen ist und damit die laufenden Kosten für Energie, Unterhaltungs- und Instandsetzung, Verwaltung, Verbandsabgaben der jeweiligen Abteilungen, Personal, allgemeine Gebühren, Steuern und Anschaffungen teurer geworden sind.

Der Jahresabschluss für 2022  hat erstmals mit einem Minus abgeschlossen und auch die Rücklagen wurden stark minimiert. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren auch einiges investiert.

Die TSG bietet in 11 Abteilungen ihren rund 1952 Mitgliedern viele attraktive Möglichkeiten. Trotz Corona kann der Verein steigende Mitgliederzahlen verzeichnen. Die Mitgliedsbeiträge sind bei den gestiegenen Ausgaben allerdings gleichgeblieben. Die letzte Beitragserhöhung war in 2016.

Die Kassenprüfer haben bei der Mitgliederversammlung im Juni 2023 die Empfehlung ausgesprochen die Beiträge anzuheben, um weitere Minusabschlüsse zu vermeiden.

In den vergangenen Monaten wurde im Vorstand über eine Beitragsanpassung konstruktiv, aber auch kontrovers diskutiert und verschiedene Modelle erstellt. Dem erweiterten Vorstand wurde dann ein endgültiger Entwurf für die Beitragsanpassung vorgestellt. Zunächst wurde dem erweiterten Vorstand für das Jahr 2024 und im weiteren Schritt für 2025 die Anpassung als Entwurf vorgelegt. Es hat sich aber herausgestellt, dass für 2025 noch einige Beratungen notwendig sind. Deshalb wurde der Vorschlag nochmals geändert und erstmal nur für 2024 eine Anpassung der Beiträge ausgearbeitet.

Die Kassenwartin Nicole Kindler stellt den Mitgliedern mittels einer Präsentation den erarbeiteten Modellvorschlag zum 01.01.2024 vor.

Die Hintergrundinformationen liefert der Jahresabschluss 2022 mit der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und der Vergleich mit dem Abschluss 2021.

Einnahmen: 2022 2021
Mitgliedsbeiträge/Kursgebühren 164.663 € 139.982 €
Spenden/Zuschüsse 79.103 € 75.836 €
Pacht/Miete/sonst. Erlöse 12.210 € 0 €
Zinserträge 0,16 € 7 €
Zweckbetrieb Sport 4.402 € 2.161 €
wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 16.750 € 13.573 €
Gesamt 277.129 € 231.559 €
Aufwand: 2022 2021
Verwaltungskosten/Steuern 36.196 € 31.875 €
Gas/Strom/Wasser/Heizung 21.431 € 39.498 €
Turnhalle/Außenanlage 23.744 € 21.658 €
Übungsleiter 99.159 € 61.008 €
Fahrtkosten/Startgelder/Verband 41.947 € 26.627 €
sonst. Aufwand Sportbetrieb 66.210 € 38.641 €
wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 2.528 € 3.788 €
Gesamt 291.215 € 223.096 €
Überschuss/Minus: -14.085 € 8.463 €

 

Die nach Corona wieder steigenden Ausgaben für Übungsleiter und auch die anderen gestiegenen Ausgaben müssen aufgefangen werden.

Neu in dem Modell ist ein Beitrag für passive Mitglieder. Damit soll eine Umschichtung statt Austritt passive Mitgliedschaft erreicht werden.

Da jedem Mitglied das ganze TSG-Angebot zur Verfügung steht, sollte es nicht nur Abteilungsdenken geben, sondern „wir sind ein Verein“ im Vordergrund stehen. Es geht um die Handlungsfähigkeit des Vereins.

Nach der Präsentation von Nicole Kindler gibt es aus der Versammlung heraus  viele Wortmeldungen. Es wurde kontrovers diskutiert und verschiedene Vorschläge gemacht. (Staffelungen zur Inanspruchnahme des Angebots, Handhabung mit kleineren Abteilungen).

Eine grundsätzliche Frage ist: wieviel Beitrag braucht man pro Mitglied um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten? Der Mitgliedsbeitrag ist ein Grundbeitrag eines jeden einzelnen Mitglieds zur Handlungsfähigkeit. Abteilungen mit verschiedenen Bedürfnissen müssen von der Abteilung mittels eines Sonderbeitrags bewältigt werden (siehe z.B. Tanzsport).

Die TSG ist ein Mehrspartenverein, aber eine Solidargemeinschaft – ein Verein.

Nachdem es keinen weiteren Fragen mehr gibt bittet die 1. Vorsitzende um Abstimmung für das vom Vorstand vorgeschlagene Modell zur Beitragsanpassung ab 01.01.2024 per Handzeichen.

Modell

aktuell
Beitrag mtl. Beitrag jährl. ab 2024 Beitrag jährl.
Jugendliche bis 18  Jahre 5,00 € 60,00 € 6,50 € 78,00 €
Junioren 18 bis 25 Jahre 6,00 € 72,00 € 8,00 € 96,00 €
Einzelmitglied ab 26 Jahre 9,00 € 104,00 € 12,00 € 144,00 €
Senioren ab 65 6,00 € 72,00 € 8,00 € 96,00 €
Familie I alleinerz. 13,00 € 156,00 € 17,00 € 204,00 €
Familie II 20,00 € 240,00 € 26,00 € 312,00 €
Passiv 0 0 7,00 € 84,00 €

Stimmberechtigt sind insgesamt 65 Mitglieder

Abstimmung:          1 Gegenstimme      5 Enthaltungen     

Laut Satzung gilt eine 2/3 Mehrheit.

Somit ist das vorgeschlagene Modell mehrheitlich angenommen.

Die 1. Vorsitzende bedankt sich für das Vertrauen der Mitglieder.

 Satzungsneufassung

– Die Satzungsneufassung bzw. die alte Fassung unserer Fassung kann auf unserer Homepage www.tsg-gruenstadt.de und in der Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten eingesehen werden

Die 1. Vorsitzende informiert:

Die Satzung wurde vor über 20 Jahren geändert. Zwischenzeitlich haben sich aber Anforderungen und Änderungen in der Gesellschaft ergeben. Dies führt letztendlich auch zu Änderungen beim Zweck des Vereins, der Zweckverwirklichung, der Gemeinnützigkeit, der Grundsätze der Vereinstätigkeit, der Mitgliedschaft und Anforderung an die Tätigkeit im Verein. Dazu zählen auch Grundsätze zur religiösen und weltanschaulicher Toleranz sowie sozialer Integration ausländischer Mitbürger.

Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Auch wird jegliche Form von Gewalt, ob körperliche, seelische oder sexuelle, verurteilt.

Es wurde eine Ehrenamtspauschale, sowie Datenverarbeitung, Datenschutz und Schutz der Mitglieder in die neue Satzung aufgenommen.

Die Neufassung der Satzung wurde dem Sportbund ( Herrn Dr. Zink) zur rechtssicheren Prüfung vorgelegt.

Die alte Satzung und die Neufassung der Satzung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Die Neufassung liegt aus. Die Vorsitzende schlägt eine 15-minütige Pause vor, damit die Anwesenden Zeit haben sich die neue Satzung durchzulesen. Dieser Vorschlag wurde aus der Versammlung heraus als nicht sinnvoll erachtet. Es gab auch bei diesem Tagesordnungspunkt kontroverse Beiträge zur Diskussion verbunden mit dem Wunsch schwerwiegende Änderungen den Mitgliedern mit der Einladung bekannt zu machen.

Abstimmung:   4 Gegenstimmen                     8 Enthaltungen

Laut alter Satzung gilt eine 2/3 Mehrheit (§9, Abt. 5)

Somit ist die vorgeschlagene neue Satzung mehrheitlich angenommen.

Die Satzung wird dem Amtsgericht zur Genehmigung vorgelegt. Sobald das Amtsgericht die Satzung genehmigt hat tritt die Satzung in Kraft.

Wir hoffen, dass es nun keine Unklarheiten mehr bestehen.

Falls Fragen bestehen können diese gerne bei unserer Geschäftsstelle per Email oder telefonisch zu den Geschäftszeiten gestellt werden.

Herzliche Grüße

Der Vorstand der TSG Grünstadt

 

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